﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Newsfeed RPB-Touristik.com</title><link>https://www.rpb-touristik.com/</link><description>Ihr kompetenter Partner für Reiseveranstaltung, Personenlogistik und Bus-Touristik. Paketreiseveranstalter wie wir sind professionelle, erfahrene und hochspezialisierte Partner für die jeweiligen Zielgebiete. Wir organisieren Ihre Gruppenreise gemäß Ihren Vorstellungen, zum Festpreis und mit Qualitätsgarantie.</description><language>False</language><copyright>(c) www.rpb-touristik.com</copyright><category>Newsfeed RPB-Touristik.com</category><managingEditor>office@rpb-touristik.at (www.rpb-touristik.com)</managingEditor><webMaster>office@rpb-touristik.at (www.rpb-touristik.com)</webMaster><ttl>5</ttl><image><url>https://www.rpb-touristik.com/images/logos/daheimkaufichein.png</url><title>Newsfeed RPB-Touristik.com</title><link>https://www.rpb-touristik.com/</link></image><item><title>Buchungsverwaltung</title><description /><link>https://www.rpb-touristik.com/buchungsverwaltung.htm</link><author>office@rpb-touristik.at (www.rpb-touristik.com)</author><pubDate>Wed, 13 Aug 2025 11:38:41 GMT</pubDate></item><item><title>Home</title><description /><link>https://www.rpb-touristik.com/</link><author>office@rpb-touristik.at (www.rpb-touristik.com)</author><pubDate>Fri, 22 Nov 2024 07:50:49 GMT</pubDate></item><item><title>Allgemeine Reisebedingungen</title><description>&lt;p&gt;Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reisen, die von RPB Touristik GmbH mit Sitz Redlham, Österreich veranstaltet bzw. vermittelt werden, sofern nicht ausdrücklich im Zuge des Vertragsabschlusses andere Bedingungen vereinbart werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Reisebüro kann als Vermittler (Abschnitt A) und/oder als Veranstalter (Abschnitt B) auftreten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen zusammenstellt und vertraglich zusagt oder anbietet, oder ein Unternehmer, der bei verbundenen Online-Buchungsverfahren die Daten des Reisenden an einen anderen Unternehmer übermittelt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem RPB Touristik GmbH als Vermittler (Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt B) mit seinen Kunden/Reisenden  Verträge abschließen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die besonderen Bedingungen&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;der vermittelten Reiseveranstalter,&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug und Schiff) und &lt;/li&gt;
&lt;li&gt;der anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor.&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;RPB Touristik GmbH berechnet folgende Gebühren für Serviceleistungen: € 18,- pro Person&lt;br&gt;Ticketinggebühr bei Ticketpreis (exklusive Taxen):&lt;br&gt; bis € 199 = € 40,-&lt;br&gt; bis € 399 = € 50,-  &lt;br&gt; bis € 599 = € 60,-&lt;br&gt; bis € 799 = € 80,-  &lt;br&gt; bis € 999 = € 100,-&lt;br&gt; bis € 1.199 = € 120,-&lt;br&gt; ab €  2.000 = € 130,- &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Umbuchungen, Stornierungen, Umschreibungen, Einholung Sondergenehmigungen, Kulanzanträge, Einlösung von Travel Credits, Airpässe (RTW) können variieren und sind, abhängig der anfallenden Gebühren und Aufwendungen, mit dem Reisebüro abzuklären. Selbes gilt für Sitzplatzreservierungen, Sportgepäck, Web Check-In, Miles&amp;amp;More Upgrades, sonstige Besorgungen und Aufwendungen und werden pro Transaktion/ Aktivität verrechnet; Visabesorgung für österr. Staatsbürger 40 EUR p.P. zzgl. Postgebühren und Konsulargebühren.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;A. DAS REISEBÜRO ALS VERMITTLER&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag), den Kunden mit einem Vermittler schließen.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;1. Buchung/Vertragsabschluss&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-)mündliche Buchungen sollten&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;vom Reisebüro umgehend schriftlich bestätigt werden. Reisebüros sollen Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt, Internetbeschreibung usw.) iSd § 6 PRG (Pauschalreisegesetz) aufweisen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend der Bestimmung des PRG  auf die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluss auszuhändigen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:&lt;br&gt; a) mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an&lt;br&gt; b) der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist) zum Beispiel auf Papier oder per E-Mail, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;2. Informationen und sonstige Nebenleistungen&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.1. Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Das Reisebüro hat den Kunden iSd § 4 PRG über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt das Reisebüro gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.2. Informationen über die Reiseleistung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Reisebüro ist iSd § 4 PRG verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die dem Kunden gemäß § 6 PRG bereitgestellten Informationen sind Bestandteil des Pauschalreisevertrags. Änderungen sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden (§ 5 PRG). Das Reisebüro hat den Kunden vor Abschluss des Vertrages die sich auch § 4 PRG bzw. § 15 PRG ergebenden Informationen zu erteilen und das der Reise und Buchung entsprechende Standardinformationsblatt zu übergeben.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;3. Rechtsstellung und Haftung&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Die Haftung des Reisebüros erstreckt sich auf&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen;&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer vollständigen Information des Kunden sowie der Übergabe des jeweils richtigen Standardinformationsblattes iSd § 4, § 5 und § 15 PRG und vollständigen Ausfolgung des Reisevertrages iSd § 6 PRG der vollständigen Reisedokumente;&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z.B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen);&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Buchungsfehler iSd § 17 PRG; &lt;/li&gt;
&lt;li&gt;die Vermittlung ausländischer Reiseveranstalter iSd § 16 PRG, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass der vermittelte Reiseveranstalter seiner Verpflichtung iSd §§ 11ff PRG nachkommt.&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;Das Reisebüro haftet nicht, sofern die vollständigen Informationspflicht und Vertragserstellungspflicht erfüllt wurde, für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung. Das Reiseunternehmen hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers iSd § 6 PRG unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;4. Leistungsstörungen&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Verletzt das Reisebüro die ihm aus dem Vertragsverhältnis und dem PRG obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn es nicht beweist, dass ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist das Reisebüro dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;B. DAS REISEBÜRO ALS VERANSTALTER&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (in der Folge Reisevertrag genannt), welchen Kunden bzw. Buchende mit RPB Touristik GmbH entweder direkt (schriftlich, fernmündlich) oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß. Für alle von RPB Touristik GmbH veranstalteten Pauschalreisen gelten die gegenständlichen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN als Vertragsgrundlage.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;1. Buchung/Vertragsabschluss&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und RPB Touristik GmbH dann zustande, wenn nach Informationserteilung iSd § 4 PRG bzw. § 15 PRG sowie Übergabe des jeweils richtigen Standardinformationsblattes Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;1.1 Nicht refundierbare Bearbeitungsgebühr&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Reisepreis sämtlicher Pauschalreisen, welche von RPB Touristik GmbH veranstaltet werden, beinhaltet eine nicht refundierbare Bearbeitungsgebühr idHv von € 35,- pro Person. Die Bearbeitungsgebühr deckt ausschließlich anfallende Verwaltungskosten die unter anderem zur Aufarbeitung, Bereitstellung und Bearbeitung von Pauschalreisen entstehen. Keinesfalls ist die Bearbeitungsgebühr etwaigen Stornokosten anzurechnen, die unter Punkt 7.1 c) der AGB geregelt sind. Die Bearbeitungsgebühr wird auch im Fall des Reiserücktritts ohne Stornogebühr lt. AGB 7.1, sowie einer Reiseabsage iSd PRG § 10. (3) einbehalten und nicht refundiert.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist, unter Berücksichtigung des PRG § 7 dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen:&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.1 Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.2 Übertragung der Reiseveranstaltung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Kunde kann den Pauschalreisevertrag gem. PRG §7 auf eine Person, die alle Vertragsbedingungen erfüllt, übertragen. Zu diesem Zweck hat er RPB Touristik GmbH innerhalb einer angemessenen Frist vor Beginn der Pauschalreise auf einem dauerhaften Datenträger von der Übertragung in Kenntnis zu setzen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Kunde, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften RPB Touristik GmbH als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises und die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten. Bei einem Wechsel in der Person des Reisenden kommt es in jedem Fall zu einer Umbuchungsgebühr, die sich aus dem Aufwand für RPB Touristik GmbH und den anfallenden Fremdkosten (Agentur, bereits getätigter Aufwand, Fluglinie etc.) zusammensetzt. &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die Übertragung einer Reiseveranstaltung (Namensänderung) wird zzgl. der variablen Selbstkosten eine Gebühr von € 75,-­ pro Person verrechnet.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;3. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen  iSd § 4, 15 PRG über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat RPB Touristik GmbH in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevetrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;4. Reisen und Aktivitäten mit besonderen Risiken&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Bei Reisen und Aktivitäten mit besonderen Risiken (z.B. Teilnahme des Reisenden an außergewöhnlichen Aktivitäten wie z.B. Huskysafaris, Schneeschuhwanderungen, Motorschlittensafaris oder sonstigen Ausflügen mit Expeditionscharakter) haftet RPB Touristik GmbH nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risiken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung von RPB Touristik GmbH, die Reise und Aktivitäten sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;5.1. Gewährleistung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm RPB Touristik GmbH an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;5.2. Schadenersatz&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Verletzen RPB Touristik GmbH oder seine Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig die RPB Touristik GmbH aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit RPB Touristik GmbH  für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet das Unternehmen - ausgenommen in Fällen eines Personenschadens - nur, wenn RPB Touristik GmbH nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. RPB Touristik GmbH trifft keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden. Es wird dem Kunden daher empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Des Weiteren wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren bzw. eine entsprechende Versicherung abzuschließen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;5.3. Mitteilung von Mängeln&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten von RPB Touristik GmbH mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekanntgegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. RPB Touristik GmbH muss den Kunden aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann. Es empfiehlt sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z.B. Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt RPB Touristik GmbH bzw. den Reisevermittler über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;5.4. Haftungsrechtliche Sondergesetze&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;RPB Touristik GmbH haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz. Das Recht auf Preisminderung und Schadenersatz lässt die Rechte von Kunden/ Reisenden nach anderen Vorschriften (FluggastrechteVO etc.) iSd § 12 (5) PRG unberührt. Eine nach dem PRG gewährte Schadenersatzzahlung oder Reisepreisminderung wird jedoch auf eine nach der in § 12 (5) PRG angeführten Verordnung erbrachte Leistung/ Zahlung angerechnet und umgekehrt.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;6. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, werden dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Es empfiehlt sich im Interesse des Kunden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt bei RPB Touristik GmbH oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;7. Rücktritt vom Vertrag&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;7.1 Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;a) Rücktritt ohne Stornogebühr&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurückzutreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt, erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 8 Prozent eine derartige Vertragsänderung. RPB Touristik GmbH ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren. So kann der Kunde innerhalb einer von RPB Touristik GmbH festgelegten angemessenen Frist der vorgeschlagenen Änderung zustimmen oder vom Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung zurücktreten. Wenn der Kunde innerhalb der Frist keine Erklärung abgibt, ist dies als Zustimmung zur Änderung zu werten. Der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die von RPB Touristik GmbH in den Reisepreis inkludierte nicht refundierbare Bearbeitungsgebühr lt. AGB 1.1. idHv € 35,- pro Person wird auch bei Rücktritt ohne Stornogebühr jedenfalls einbehalten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;RPB Touristik GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor auch nach Abschluss des Pauschalreisevertrages unerhebliche Abweichungen bzw. geringfügige Änderungen von Reiseleistungen vorzunehmen. Solche unerhebliche Abweichungen bzw. geringfügige Änderungen von Reiseleistungen werden nur in Ausnahmefällen dann durchgeführt, wenn RPB Touristik GmbH trotz Einhaltung aller Sorgfaltspflicht und nach bestem Wissen und Gewissen, aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung aller zugesagten Reiseleistungen gehindert ist. In jedem Fall sind solche Abweichungen unerheblich und verändern/beeinträchtigen den Gesamtcharakter der Reise nicht. RPB Touristik GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und deutlich zu informieren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ist RPB Touristik GmbH vor Beginn der Pauschalreise gezwungen, eine der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen erheblich zu ändern, oder kann das Unternehmen die besonderen Vorgaben des Kunden nicht erfüllen, so kann der Kunde innerhalb einer von RPB Touristik GmbH festgelegten angemessenen Frist &lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;entweder die Änderung annehmen oder&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber RPB Touristik GmbH nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;b) Anspruch auf Ersatzleistung&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit.a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung von RPB Touristik GmbH ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern RPB Touristik GmbH zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;c) Rücktritt mit Stornogebühr&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für Reisen bei denen RPB Touristik GmbH als Veranstalter auftritt, gelten generell folgende Stornogebühren:&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;bis 120.Tag vor Reiseantritt                                                                                     25%&lt;br&gt; ab 119. bis 60.Tag vor Reiseantritt                                                                          35%&lt;br&gt; ab 59. bis 30.Tag vor Reiseantritt                                                                            40%&lt;br&gt; ab 29. bis 15.Tag vor Reiseantritt                                                                            70%&lt;br&gt; ab 14. bis 8.Tag vor Reiseantritt                                                                              80%&lt;br&gt; ab 7. bis 3.Tag vor Reiseantritt                                                                                85%&lt;br&gt; ab dem 2.Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt                                                          100%&lt;br&gt; Flugtickets nach Ausstellung                                                                                  100%&lt;br&gt;Reiseversicherung ab Buchung                                                                              100%&lt;br&gt; Nicht refundierbare  Anzahlungen und Leistungen des Reisepreises.                   100%&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;d) Gesonderte Stornobedingungen&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Unter gesonderte Stornobedingungen fallen alle nicht unter den Punkten 7.1. c) anwendbaren Stornosätze. Insbesondere aber gelten gesonderte Stornobedingungen für folgende Reiseleistungen/Pakete:                                                                                                                                   &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eintrittskarten für Veranstaltungen müssen bei Buchung vollständig bezahlt werden und können im Stornofall nicht rückerstattet werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Kreuzfahrten Fluss &amp;amp; Hochsee&lt;br&gt;bis 120.Tag vor Reiseantritt                                               25%&lt;br&gt; ab 119. bis 70.Tag vor Reiseantritt                                    35%&lt;br&gt; ab 69. bis 60. Tag vor Reiseantritt                                     40%&lt;br&gt; ab 59. bis 50. Tag vor Reiseantritt                                     60%&lt;br&gt;ab 49. bis 30. Tag vor Reiseantritt                                     80%&lt;br&gt; ab 29. Tag vor Reiseantritt                                               100%&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Betrifft der Rücktritt einen Platz in einer Doppel- oder Mehrbettkabine beträgt der pauschalierte Schadensersatzanspruch in der Regel 100 % des Reisepreises des zurücktretenden Kunden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Blockhausferien in Finnland &lt;br&gt;bis 120.Tag vor Reiseantritt                                              25%&lt;br&gt;ab 119. bis 61.Tag vor Reiseantritt                                   35%&lt;br&gt;ab 60. Tag vor Reiseantritt                                              100%&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Nostalgiezug B&amp;amp;B ohne Zusatzleistung&lt;br&gt;bis 120.Tag vor Reiseantritt                                               25%&lt;br&gt; ab 119. bis 70.Tag vor Reiseantritt                                    35%&lt;br&gt; ab 69. bis 60. Tag vor Reiseantritt                                     40%&lt;br&gt; ab 59. bis 50. Tag vor Reiseantritt                                     60%&lt;br&gt;ab 49. bis 30. Tag vor Reiseantritt                                     80%&lt;br&gt;ab 29. Tag vor Reiseantritt                                               100%&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Buscharter ohne Zusatzleistung&lt;br&gt; bis 30 Tage vor Reiseantritt                                                0%&lt;br&gt; bis 15 Tage vor Reiseantritt                                              50%&lt;br&gt; bis 3 Tage vor Reiseantritt                                              100%&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Darüber hinaus gelten für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, alle nicht ausdrücklich erwähnten Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im jeweiligen Detailprogramm angeführt und werden Ihnen vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Bearbeitungsgebühr sowie von RPB Touristik GmbH bereits getätigte und nachweislich nicht refundierbare Ausgaben (z.B. Visa-Besorgung, nicht refundierbare Anzahlungen für Hotels und andere Leistungen, Tickets ohne Rückerstattungsmöglichkeit etc.) sind im Falle eines Stornos in jedem Fall zur Gänze zzgl. der Stornogebühr vom Kunden zu begleichen. Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm angeführt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Rücktrittserklärung&lt;br&gt; Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten: Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Die Stornierung hat per schriftlicher Erklärung mittels eingeschriebenen Briefs oder E-Mail zu erfolgen. Im Zweifelsfall hat der Kunde sich zu vergewissern, dass der Auftragnehmer die Rücktrittserklärung erhalten hat. Der Kunde trägt das Risiko, dass Rücktrittserklärungen per E-Mail aufgrund technischer oder sonstiger Probleme (z.B. falsche E-Mail Adresse, etc.) nicht erfolgreich zugestellt werden. Zur Feststellung des anwendbaren Stornosatzes wird die ehestmögliche Kenntnisnahme des Empfängers herangezogen. Demzufolge gelten für Rücktrittserklärungen außerhalb der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 09:00 – 18:00h) zur Feststellung der Tage vor Reiseantritt nicht der Zeitpunkt des Absendens, sondern der Zeitpunkt der ehestmöglichen Kenntnisnahme (z.B. Montag 09:00h bei Versenden der Erklärung im Zeitraum Freitag 18:01h bis Sonntag 24:00h).&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;e) No-show&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er, sofern die Stornokosten idH von 100 Prozent ausgeschlossen werden können, 85 Prozent zu bezahlen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;7.2 Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;RPB Touristik GmbH wird von der Vertragserfüllung iSd § 10 (3) PRG befreit, wenn&lt;br&gt; a) eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmter Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:&lt;br&gt;    - bis zum 20.Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,&lt;br&gt;   -  bis zum 7.Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen,&lt;br&gt;   -  bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten.&lt;br&gt; b) Die Stornierung/Rücktritt erfolgt aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.&lt;br&gt; c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht ihm zu.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;7.3. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört und somit eine weitere Durchführung der Reise für RPB Touristik GmbH bzw. allen übrigen Reisenden nicht mehr zumutbar ist. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;7.4. Besondere Rücktrittsmöglichkeilen des Veranstalters&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Unabhängig von den übrigen Bestimmungen der ARB kann der Veranstalter vor oder nach Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten, wenn der jeweilige Reiseteilnehmer nicht in der Lage ist, gesundheitlich, geistig oder körperlich-konstitutionell seine persönlichen Verrichtungen alleine zu erfüllen bzw. er den Anforderungen der gebuchten Reise nicht gewachsen ist. Die buchende Person sowie auch jeder Reisegast muss bereits bei der Buchung allfällige Gesundheitsbeeinträchtigungen darlegen, damit bereits bei der Auswahl und Planung der Reise auf die speziellen Bedürfnisse des Reiseteilnehmers Rücksicht genommen werden kann. Schließt ein Dritter (z.B. Sachwalter etc.) den Reisevertrag ab, so haftet dieser für sämtliche Schäden, die aufgrund fehlender Informationen über den Reisenden entstehen, zur ungeteilten Hand solidarisch. Der Veranstalter ist ebenso berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Reisende, aus welchem Grund auch immer, die Reise nicht fortsetzen kann (Krankenhausaufenthalt, etc.) bzw. der Reisegruppe die Reise zusammen mit dem Reisenden aus Gründen, die in der Sphäre des Reisenden liegen, nicht weiter zugemutet werden kann. Unmündige und minderjährige Reiseteilnehmer dürfen eine Reise nur mit einer Aufsichts- bzw. Begleitperson antreten&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;8. Änderungen des Vertrages&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;8.1. Preisänderungen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;RPB Touristik GmbH behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind u.a. die Änderung der Beförderungskosten - etwa der Treibstoffkosten - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese iSd § 8 (4) PRG an den Kunden weiterzugeben. Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden. Ab dem 20.Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderung des Reisepreises um mehr als 8 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 7.1.a).&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;8.2.Kleingruppenzuschlag&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bei Nichterreichen der im Katalog bzw. einer Ausschreibung festgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl steht es dem Veranstalter frei, einen Kleingruppenzuschlag zu erheben, der aber maximal 10% des Reisepreises betragen darf. Dieser Kleingruppenzuschlag berechtigt nicht zum Rücktritt von der Reise, wenn diese in der kleinen Gruppe auch tatsächlich gemäß der Katalogausschreibung durchgeführt wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;8.3 Leistungsänderungen nach Antritt der Reise&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;Bei Änderungen, die RPB Touristik GmbH zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind. &lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat RPB Touristik GmbH ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen iSd § 11 (5) PRG zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat RPB Touristik GmbH ohne zusätzliches Entgelt nach Möglichkeit für eine qualitativ gleichwertige oder höherwertige  Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird (iSd § 11 (6) (7) PRG). Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Für Leistungsänderungen ohne Verschulden von RPB Touristik GmbH die auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind (z.B. staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.) einem Dritten zuzurechnen sind, der an der Erbringung der vom Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen nicht beteiligt ist, und die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war dem Kunden zuzurechnen sind besteht kein Anspruch auf Ersatz.&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;8.4. Flugzeitenänderungen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;RPB Touristik GmbH erklärt, dass es sich bei den angeführten Flugzeiten der Pauschalreise lt. Buchungsbestätigung ausschließlich um voraussichtliche Flugzeiten handelt. Die endgültigen Flugzeiten werden im Zuge der Reiseunterlagen mitgeteilt. RPB Touristik GmbH behält sich vor, die mit den Reiseunterlagen bestätigten Flugzeiten aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu ändern, sofern die Flugzeitenänderung zumutbar und unerheblich ist. In Anlehnung an die FluggastrechtVO 261/2004/EG und unter Einhaltung der im PRG unter § 9. (1) Abs. 3. festgelegten Informationspflicht, entspricht eine unerhebliche Flugzeitenänderung um mind. 2 Stunden für einen Flug über eine Entfernung von unter 1500 km sowie um die 3 Stunden für einen Flug von 1500 km bis 3500 km.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;9. Auskunftserteilung an Dritte&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;10. Sonstige Bestimmungen&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Die nachstehenden Punkte sind integrierender Bestandteil des Reisevertrages. Der Kunde akzeptiert mit seiner Buchung ausdrücklich diese Punkte und sind diese Geschäftsgrundlage des abgeschlossenen Reisevertrags.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die nachstehenden Punkte sind integrierender Bestandteil des Reisevertrages, auch wenn sie in dieser Form in den Allgemeinen Reisebedingungen nicht angeführt sind. Der Kunde akzeptiert mit seiner Buchung ausdrücklich diese Punkte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.1 Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wenn RPB Touristik GmbH nicht ausdrücklich darauf hinweist, dann sind unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Fragen Sie im Reisebüro nach Möglichkeiten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.2 Alleinreisende Minderjährige&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass RPB Touristik GmbH keinen Vertrag mit einem minderjährigen Kunden, der nicht von einem Elternteil oder einer mit seiner Pflege und Erziehung betrauten oder damit beauftragten Person begleitet wird, schließt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.3 Änderungen im Programmablauf&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Programmabläufe können sich aus verschiedenen Gründen ändern. Speziell bei Rundreisen- und Standortrundreisen kann es, z.B. aufgrund von Flugzeitenänderungen, Wetter- und Umwelteinflüssen oder Veranstaltungen vor Ort usw. zu Änderungen im Programmablauf kommen. RPB Touristik GmbH oder ein örtlicher Vertreter informieren den Kunden unverzüglich über Änderungen die aus einem der genannten Gründe notwendig werden. Im Fall von Änderungen wird sich RPB Touristik GmbH bemühen, gleichwertige Alternativen anzubieten bzw. allenfalls entfallene Teile an anderer Stelle nachzuholen.  Geringfügige Änderungen der Abfolge von Reiseroute, Zeitplan und Besichtigungen, die den Charakter der Reise nicht beeinflussen, berechtigen nicht zu Reiserücktritt oder Schadenersatzforderung.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.4 Ausflüge vor Ort&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;RPB Touristik GmbH haftet iSd Pauschalreisegesetzes nur für Leistungen, welche im Zuge der Pauschalreise besorgt werden. Für Ausflüge, Eintritte od. ähnliche vor Ort gebuchte Leistungen die nicht ausdrücklich von RPB Touristik GmbH veranstaltet und angeboten werden, übernimmt RPB Touristik GmbH weder für die Durchführung der Programme bzw. eventuelle Folgen Haftung. Für Risiken die sich aus Aktivitäten gem. AGB 4. ergeben, haftet RPB Touristik GmbH nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.5 Wechsel von Fluglinien&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Grundsätzlich ist RPB Touristik GmbH verpflichtet, die im Katalog angegebenen Fluglinien und Flugverbindungen beizubehalten. Sofern durch Änderung der Flugzeiten, der Konditionen oder der wirtschaftlichen Situation einer Fluglinie ein Wechsel der Fluggesellschaft oder der Flugroute als ratsam oder notwendig erscheint, behält sich RPB Touristik GmbH einen derartigen Wechsel vor, ohne dass daraus für den Kunden ein Rücktrittsrecht oder ein Recht auf Schadenersatz entsteht, sofern es sich nicht um eine wesentliche bzw. erhebliche Änderung handelt, die den Charakter der Reise beeinflusst und ändert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.6 Zustiegsstellen für Zubringer&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bei jeder Busreise gibt es verschiedene Hauptrouten von OST/WEST/SÜD und dadurch können sich Einstiegstellen als Bus oder ÖBB  Zubringer zur Hauptroute verwandeln. Die Hauptroute wird erst nach Anmeldungen festgelegt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.7 Gepäcksbeschädigung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäcksverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadenanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaft und Reiseveranstalter können die Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.8 Mindestteilnehmeranzahl bei Gruppenreisen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zur Durchführung unserer Rundreisen und Standortrundreisen ist eine Mindestteilnehmerzahl notwendig. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist RPB Touristik GmbH iSd Punktes 7.2 a) von der Vertragserfüllung befreit. In manchen Fällen, jedoch nur gegen Aufpreis iSd Punktes 8.1.1 und sofern dies speziell ausgewiesen ist, ist eine Durchführung auch mit einer geringeren Teilnehmerzahl möglich. Die jeweilige Höhe des Aufpreises entnehmen Sie zusammen mit der geforderten Mindestteilnehmerzahl der Reisebeschreibung auf der jeweiligen Katalog Seite bzw. online über www.primareisen.com. Darüber hinaus sind sämtliche Regelungen bzgl. einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl in den vorvertraglichen Informationen iSd § 4 PRG dargestellt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.9 Mindestteilnehmerzahl bei Charterflügen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die Durchführung sämtlicher RPB Touristik GmbH Charterflüge ist eine Mindestteilnehmeranzahl von 120 Personen erforderlich. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, können die davon betroffenen Reisen iSd § 10. (3) 1. abgesagt werden. In diesem Fall werden Sie, gemäß des PRG lt. Rücktrittsregelung des Veranstalters unter § 10. (3) 1. vor Reiseantritt schriftlich informiert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.10 Zahlungsleistungen des Kunden nach Reisebeginn (vor Ort)&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für Aufzahlungen geänderter Leistungen, Ergänzungen oder Umbuchungen, die auf Wunsch des Reisenden und ohne Zustimmung bzw. Information an RPB Touristik GmbH während der Reise (vor Ort) vom Kunden selbstständig getätigt wurden, besteht nach Rückkehr der Reise kein Anspruch auf Ersatz.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.11 Visum-, Einreise- und Sicherheitsbestimmungen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die im Katalog sowie in Ausschreibungen angeführten Hinweise für Visum und Einreise gelten nur für österreichische Staatsbürger und sind zum Zeitpunkt der Drucklegung gültig. Da sich sowohl die Einreise- und Zollbestimmungen als auch die Sicherheitsrichtlinien (z.B. für Handgepäck auf Flügen etc.) laufend ändern, empfehlen wir allen Kunden, sich unmittelbar vor Reiseantritt nochmals beim Reisebüro, bei Behörden oder im Internet über die jeweils aktuellen Bestimmungen zu informieren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.12 Anzahlung und Restzahlung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Entsprechend der Pauschalreiseverordnung (PRV) ist die RPB Touristik GmbH GmbH im Gewerbeinformationssystem Austria sowie im Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis mit der GISA Zahl 17325264 eingetragen. Die RPB Touristik GmbH GmbH ist gem. Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 bei der HDI Global SE, HDI-Platz 1, D-30659 Hannover mit der Polizzen Nummer PRV-1810101 versichert. Die Versicherung entspricht den Vorgaben des §3 Abs. 3 Z1 der Pauschalreiseverordnung (PRV). Als Abwickler fungiert die TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Baumannstrasse 9, 1030 Wien, 24-h Notfallnummer: +431361907744, E-Mail: &lt;a href="mailto:kundengeldabsicherung.at@hdi.global"&gt;kundengeldabsicherung.at@hdi.global&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bei Buchung über einen Reisevermittler, bzw. RPB Touristik GmbH Partnerreisebüro (frühestens aber 11 Monate vor dem Ende der Reise) ist eine Anzahlung von 10% zu leisten. Bei Buchung direkt bei RPB Touristik GmbH (RPB Touristik GmbH GmbH ist sowohl Reisevermittler, als auch Reiseveranstalter) ist eine Anzahlung von 40% zu leisten. Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;10.13 Regelung über Schiedsklausel&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;RPB Touristik GmbH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass das Unternehmen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für RPB Touristik GmbH  verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. RPB Touristik GmbH weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische online Streitbeilegungsplattform&lt;a href="https://ec.europa.eu/"&gt; ec.europa.eu&lt;/a&gt; hin.&lt;/p&gt;
&lt;h4&gt;11. Exklusives Gruppen Angebotslegung&lt;/h4&gt;
&lt;p&gt;Unser tagesaktuelles Angebot ist freibleibend und basiert auf unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Sie unter http://www.RPB-touristik.at einsehen können, sowie dem Einhalten der vereinbarten Zahlungsziele gemäß Ihrer Bestätigung und Rechnung. RPB Touristik GmbH behaltet sich vor, für die Angebotslegung von Paketreisen, bei Nichtannahme der Angebote oder Weitergabe an Dritte eine Bearbeitungsgebühr von EURO 250.- laut AGB zu verrechnen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;strong&gt;Satz- und Druckfehler vorbehalten. &lt;br&gt;Gerichtsstand:&lt;/strong&gt; Landesgericht Wels, AUSTRIA&lt;br&gt;&lt;strong&gt;Stand:&lt;/strong&gt; Oktober 2023&lt;/p&gt;</description><link>https://www.rpb-touristik.com/reisebedingungen.htm</link><author>office@rpb-touristik.at (www.rpb-touristik.com)</author><pubDate>Wed, 08 Nov 2023 07:30:13 GMT</pubDate></item><item><title>Situation Coronavirus</title><description>&lt;p&gt;Sehr geehrte Damen und Herren,&lt;/p&gt;
&lt;header&gt;
&lt;h1&gt;Update Coronavirus&lt;/h1&gt;
&lt;/header&gt;
&lt;div class="panel-group"&gt;
&lt;p&gt;Als Reiseveranstalter haben Sicherheit, Wohlergehen und Gesundheit unserer Kunden für uns oberste Priorität. Daher beobachten wir sämtliche Entwicklungen rund um das Thema Coronavirus (COVID-19) sehr genau, stehen im engen Austausch mit den offiziellen Behörden und setzen alle nötigen Maßnahmen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;&lt;span style="color: #ff0000;"&gt;Aufgrund von behördlichen Maßnahmen und/oder Einschränkungen im Zusammenhang der Covid-19 Pandemie, kann es (auch kurzfristig) bei den angebotenen Leistungen zu Anpassungen und/oder Änderungen kommen. &lt;/span&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Aufgrund der derzeitigen Situation sind wir als Reiseveranstalter mit &lt;strong&gt;sehr vielen Anfragen&lt;/strong&gt; konfrontiert.&lt;br&gt;Wir sind um Ihr Anliegen bemüht und bearbeiten Anfragen mit Hochdruck und chronologisch nach der Reisezeit, um wirklich für all unsere Kundinnen und Kunden die beste Urlaubslösung zu finden. Wir bitten um Ihre Geduld, sollte es gegebenenfalls zu längeren &lt;strong&gt;Wartezeiten &lt;/strong&gt;kommen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Generell bieten wir allen Kunden, für deren Reiseziel eine partielle Reisewarnung gilt, eine&lt;strong&gt; kostenlose Umbuchung&lt;/strong&gt; oder &lt;strong&gt;Stornierung &lt;/strong&gt;ihrer Reise an.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;strong&gt;Bitte beachten Sie:&lt;/strong&gt; Eine &lt;strong&gt;kostenlose Stornierung&lt;/strong&gt; ist nur möglich, wenn für Ihr Reiseziel eine partielle Reisewarnung gilt. Detaillierte Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf der &lt;span style="color: #0000ff;"&gt;&lt;a style="color: #0000ff;" href="https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/" target="_blank"&gt;Website des Außenministeriums&lt;/a&gt;.&lt;/span&gt;&lt;br&gt;&lt;br&gt;Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie außerdem auf der &lt;span style="color: #0000ff;"&gt;&lt;a style="color: #0000ff;" href="https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html" target="_blank"&gt;Website des Sozialministeriums&lt;/a&gt;.&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;h4 id="heading_ei_Fahrten_mit_Reisebussen_gilt_weiterhin_"&gt;Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!&lt;/h4&gt;
&lt;/div&gt;
&lt;p&gt;                                                                                                                                            &lt;img style="display: block; margin-left: auto; margin-right: auto;" src="https://www.rpb-touristik.com/upload/Download/schauaufdich-rechtsbündig.png" alt="" width="280" height="206"&gt;&lt;/p&gt;
&lt;blockquote&gt;
&lt;p&gt; &lt;/p&gt;
&lt;/blockquote&gt;</description><link>https://www.rpb-touristik.com/situation-coronavirus.htm</link><author>office@rpb-touristik.at (www.rpb-touristik.com)</author><pubDate>Mon, 09 May 2022 13:44:02 GMT</pubDate></item><item><title>Über uns</title><description>&lt;p&gt;Paketreiseveranstalter wie wir sind professionelle, erfahrene und hochspezialisierte Partner für die jeweiligen Zielgebiete.&lt;br&gt;Wir organisieren Ihre Gruppenreise gemäß Ihren Vorstellungen, zum Festpreis und mit Qualitätsgarantie.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wir möchten Ihnen Arbeit abnehmen und helfen mit unserem Fachwissen dort weiter, wo die Dinge schwierig werden - so haben Sie die Kosten im Griff, mehr Zeit für das Wesentliche und eine Reise, die Ihre Kunden gerne buchen werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;RPB bietet alle Reiseleistungen aus einem Guss:&lt;/strong&gt;&lt;br&gt;von der Ausarbeitung geeigneter Reiserouten bis hin zur Buchung von Guides, Tickets, Fähren, Flügen sowie sämtlicher Zusatzleistungen, natürlich basierend auf dem allgemeinen Reiserecht, ohne Sprachprobleme und bei verminderten Kosten, da teure Auslandsgespräche und Porti für den Unternehmer, Verein, Gruppe entfallen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die gesamte Zahlungsabwicklung erfolgt bargeldlos zwischen den Vertragspartnern. Der Reiseleiter bzw. Fahrer des Unternehmens kann für alle wichtigen Leistungen mit speziellen RPB-Vouchern vor Ort bezahlen, was die Menge des mitzuführenden Bargeldes erheblich mindert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Unsere Mitarbeiter verfügen über eine jahrelange Erfahrung in Sachen Touristik und können entsprechend kompetent die Betreuung unserer Kunden übernehmen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Sach- und Ortskenntnis sind für uns kein Fremdwort - für Sie eine zusätzliche Versicherung für die Qualität der Reise.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch unsere Partner im In- und Ausland garantieren seit vielen Jahren eine gleichbleibend hervorragende Leistung - nur so können wir aus Überzeugung sagen, dass unsere Kunden meist Stammkunden sind - oder werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Qualität, Service und partnerschaftliche Kooperation stehen für uns auch in Zukunft an oberster Stelle.&lt;/p&gt;</description><link>https://www.rpb-touristik.com/ueber-uns.htm</link><author>office@rpb-touristik.at (www.rpb-touristik.com)</author><pubDate>Mon, 22 Feb 2021 11:21:08 GMT</pubDate></item><item><title>RPB Travel Port Portal </title><description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;&lt;em&gt;Veranstalter ist man heute bereits im Handumdrehen. Doch besitzt man auch das entsprechende technologische Rüstzeug dafür, um längerfristig als solcher auftreten zu können? Der oberösterreichische Reiseveranstalter RPB Touristik zeigt neuerdings vor, wie sich Reisebüro und Vertriebspartner mit Veranstalterambitionen das Leben künftig wesentlich erleichtern können.&lt;/em&gt;&lt;/strong&gt;  &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;RPB Touristik, das ist das Familienunternehmen des Reinhold Oberegger, ein mit mehr als zwanzig Jahren Touristikerfahrung echter Profi auf seinem Gebiet. So machte man sich nicht nur im Gruppen-, Kongress- und Tagungsgeschäft bereits einen Namen, man begann auch selbst zu veranstalten. Vor allem auch Reisen abseits des Mainstreams und solche, die man selbst auch gut kennt: Dass sich der Europa-Park Rust auch in Blockhütten erleben lässt, wissen sicher nur die Wenigsten. Das Fernweh lässt sich aber auch per Flugzeug stillen: auf einer 12-tägigen Indienrundreise auf den Spuren der Maharadschas oder im nicht ganz so fernen Santorini im Rahmen einer eindrucksvollen Wanderwoche.&lt;/p&gt;</description><link>https://www.rpb-touristik.com/tpp.htm</link><author>office@rpb-touristik.at (www.rpb-touristik.com)</author><pubDate>Mon, 22 Feb 2021 09:23:06 GMT</pubDate></item><item><title>Erlebnis Gruppe</title><description>&lt;h1 class="hl1"&gt;&lt;span style="font-size: 18pt;"&gt;Reise-Ideen....&lt;/span&gt;&lt;br&gt;&lt;span style="font-size: 18pt;"&gt;Exklusiv für Sie!&lt;/span&gt;&lt;/h1&gt;
&lt;div class="ti slice"&gt;
&lt;div class="ti"&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Lassen Sie sich inspirieren und verraten Sie uns Ihre persönlichen Träume und Wünsche!&lt;/strong&gt; &lt;br&gt;Sehr gerne arrangieren wir für Sie eine exklusive Reise nach Ihren individuellen Vorstellungen – Ihrer Fantasie und unseren Möglichkeiten sind dabei kaum Grenzen gesetzt. &lt;br&gt;&lt;br&gt;Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.&lt;br&gt;&lt;br&gt;Sie erhalten einen&lt;strong&gt; PROMOTIONCODE &lt;/strong&gt;den Sie auf der &lt;span style="color: #ff0000;"&gt;Startseite&lt;/span&gt; mit Ihrem Namen eingeben und schalten damit Ihre Premiumangebote frei!&lt;/p&gt;
&lt;/div&gt;
&lt;/div&gt;</description><link>https://www.rpb-touristik.com/erlebnis-gruppe.htm</link><author>office@rpb-touristik.at (www.rpb-touristik.com)</author><pubDate>Wed, 27 Jan 2021 11:18:02 GMT</pubDate></item><item><title>Teaser 1</title><description>&lt;a title="RPB Touristik GmbH" href="/ueber-uns.htm"&gt;&lt;img src="https://www.rpb-touristik.com/upload/Bilder/rpb-touristik-gmbh.jpg" alt="" width="555" height="214"&gt;&lt;/a&gt;</description><link>https://www.rpb-touristik.com/home-1/teaser-1-38.htm</link><author>office@rpb-touristik.at (www.rpb-touristik.com)</author><pubDate>Tue, 02 Jun 2020 08:47:03 GMT</pubDate></item><item><title>AGB für Subunternehmer</title><description>&lt;h3&gt;1. Gewährleistung&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Der Auftragnehmer sichert RPB  zu und gewährleistet, dass für die Laufzeit dieses Vertrags&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;Er die uneingeschränkte Befugnis, Berechtigung und Bevollmächtigung besitzt, um die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen einzugehen;&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Er alle unternehmerischen Maßnahmen getroffen hat und allen Verpflichtungen nachgekommen ist, die erforderlich sind, um die Durchführung und Erfüllung dieses Vertrags zu gewährleisten und rechtsverbindliche Verpflichtungen und Vereinbarungen einzugehen, die der Partner erfüllen kann und die sowohl der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Durchsetzbarkeit durch RPB unterliegen;&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Er alle anwendbaren landesweit gültigen und kommunalen Gesetze und Vorschriften des Landes, in dem der Partner ansässig ist, in Bezug auf die von dem Partner hergestellten Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen befolgt;&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Er über eine angemessene Unternehmenshaftpflichtversicherung verfügt und RPB auf Anfrage eine Kopie des Versicherungsscheins aushändigen wird;&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Er über alle notwendigen Rechte, Befugnisse und Bevollmächtigungen zur Nutzung, Lizenzierung, Unterlizenzierung und Bereitstellung der Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf RPB verfügt;&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;h3&gt;2. Organisation Reisebus&lt;strong&gt;&lt;br&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Der vom Auftraggeber RPB geforderte Reisebus hat allen gesetzlichen Anforderungen der StVO zu entsprechen und der Bus darf zum Zeitpunkt der Leistungserbringung &lt;strong&gt;max. 5 Jahre alt&lt;/strong&gt;. Das vermittelte Busunternehmen verfügt über eine gültige Ausübungsgenehmigung in Übereinstimmung mit den Ausübungsvorschriften der jeweiligen Berufsgruppenvorschriften und verpflichtet sich, sämtliche gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen in Bezug auf das eingesetzte Fahrzeug und den Lenker sowie die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 einzuhalten. Der Busunternehmer ist verpflichtet alle gesetzlich notwendigen Bundes- und Landesgenehmigungen der jeweiligen Zieldestinationen zur Beförderung von Reisegruppen mit sich zu führen. Sämtliche durch Missachtung dieser Regelung resultierenden Zusatzkosten sind vom ausführenden Busunternehmer in voller Höhe zu tragen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wird die Gewährleistung verletzt, findet eine sofortige Auflösung des Vertrages Anwendung. Als Konsequenz treten die Punkte 4.4 &amp;amp; 6 dieser Vereinbarung in Kraft.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.1 Zustand Reisebus&lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Der vom ausführenden Busunternehmen bereitgestellte Reisebus hat in regelmäßigen Abständen, wenn notwendig täglich, innen gereinigt zu werden. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, die Fensterscheiben sauber zu halten, wenn notwendig täglich zu reinigen. Funktionierende Klimaanlage, sowie Mikrofon und Audioanlage sind Voraussetzung. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass für eine durchgehende Fahrtdauer von 1 Stunde (60 Minuten) oder länger den Reisegästen der Zugang zur Bordtoilette zur Verfügung gestellt wird. Die Toilette ist sauber zu halten, wenn notwendig täglich zu reinigen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.2 Bordverkauf&lt;/strong&gt;&lt;br&gt;Dem Busfahrer ist es gestattet alkoholfreie und alkoholische Getränke an Bord zu verkaufen. Das ausführende Busunternehmen hat für alle rechtlichen Voraussetzungen zum Transport, zur Lagerung, Mengenregelung und zum Verkauf von alkoholfreien und alkoholischen Getränken im Bus zu Sorgen. Bei Missachtung der gesetzlichen Grundlagen hält sich der Auftraggeber RPB auf erste Aufforderung hin vollkommen Schad- und klaglos. Der Busfahrer ist für die Auswahl, den Preis, sowie den Kauf- und Verkauf der Produkte selbst verantwortlich.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;br&gt;&lt;strong&gt;2.3 Preispauschale&lt;br&gt;&lt;/strong&gt;RPB bezahlt eine im jeweiligen Einsatzvertrag geregelte Preispauschale. In diesem Preis sind sämtliche Steuern (inkl. USt. wenn anwendbar) und Aufwendungen wie Bus-Km, Fahrerkosten, Parkplatzgebühren, Maut- bzw. Straßenbenützungs-Gebühren, Fähr- oder andere Transportkosten werden detailliert und Auftragsbezogen festgesetzt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Telefon- und Datenspesen des Busfahrers, Steuern, usw.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Darüber hinaus werden keine weiteren zusätzlichen Aufwendungen abgegolten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.4 Kostenregelung Busfahrer&lt;/strong&gt;&lt;br&gt;Sämtliche Kosten für den Busfahrer sind in der Preispauschale abgegolten. Etwaige anfallende Zusatzkosten welche die vereinbarte Preispauschle überschreiten, gehen zu Lasten des ausführenden Busunternehmens&lt;strong&gt;.  &lt;/strong&gt;In Punkt 2.3 beschrieben&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.5 Unterkunft und Verpflegung Busfahrer/in&lt;/strong&gt;&lt;br&gt;Die Unterkunft und Verpflegung (HP) für den Busfahrer gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Jede weitere mit einer Zusatzperson angedachte Belegung ist nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers RPB möglich. Darüber hinaus werden keine weiteren Aufwendungen abgegolten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.6 Einsatzzeiten&lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Die Einsatzzeiten ergeben sich aus dem Reiseverlauf und den daraus notwendigen Abfahrts- und Ankunftszeiten inklusive der notwendigen Vor- wie Nachbereitungszeit des/der Busfahrer(s). Dabei darf der Bus-Tageseinsatz, lt. Lenk- und Ruhezeiten Verordnung (VO 561/2006) bzw. in der gültigen gesetzlichen Verordnung nicht überschritten werden. Der/Die Busfahrer ist für die rechtliche Einhaltung der maximalen Lenkzeiten, sowie die Einhaltung der Ruhe- und Pausezeiten in den jeweiligen Einsatzgebieten selbst verantwortlich.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Jegliche Missachtung, sowie eventuelle daraus resultierende Strafen etc., sind vom/von Lenker/in selbst zu begleichen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Auftraggeber RPB hält sich in solchen Fällen schadlos. Jeglicher Verstoß der Einsatzzeiten ist ein Auflösungsgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses. Der Auftraggeber behält sich im Falle eines Verstoßes vor einen kostenlosen Ersatzlenker zu verlangen. Ausgenommen sind verkehrsbedingte und witterungsbedingte Verzögerung&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.7 Ausfall Reisebus&lt;/strong&gt;&lt;br&gt;Sollte der geplante Reisebus vor oder während des Buseinsatzes den Auftrag nicht ausführen können, so hat das beauftragte Busunternehmen unabhängig dem Ausfallgrund, sofort – jedoch maximal 3 Stunden – für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Für sämtliche durch den Ausfall entstandenen Schäden (einschließlich immaterieller Schäden) haftet das ausführende Busunternehmen im vollen Umfang.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;span style="color: #0000ff;"&gt;Versichert durch RPB: Treten durch ein unvorhergesehenes Ereignis ausgelöste Störungen im Reiseprogramm auf, die ein Weiterführen der Veranstaltung nur mit einem Aufwand von Mehrkosten auf Seiten des Reiseveranstalter möglich machen, sind diese Aufwendungen bis zur Höhe der Versicherungssumme von € 10.000,- versichert und kann an den Subunternehmer eingereicht werden.&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;br&gt;&lt;strong&gt;2.8 Informationspflicht Buslenker&lt;/strong&gt;&lt;br&gt;Der Busfahrer ist verpflichtet Vorkommnisse die den reibungslosen Buseinsatz beeinträchtigen, umgehend also sofort an sein Busunternehmen bzw. den Auftraggeber RPB zu melden um auftretende Mängel so rasch wie möglich zu beheben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.9 Leistungserbringung&lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Leistung ist die ordnungsgemäße und exklusive Beförderung der vom Auftraggeber vermittelten Personen lt. Routenverlauf. Darüber hinaus ist es dem Auftragnehmer nicht gestattet, zusätzliche Personen ohne Wissen des Auftraggebers zu befördern.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Grundvoraussetzung ist die notwendige Lenkerberechtigung nach gültiger Fassung der jeweiligen Gesetze inklusive aller zusätzlichen gesetzlichen Bestimmungen. Während der gesamten Einsatzzeit ist es dem Busfahrer nicht gestattet alkoholische Getränke zu konsumieren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Grundsätzlich obliegt dem Busfahrer die allgemeine Aufgabe, die Reisenden sowie die Reisebetreuung während der Reise bestmöglich und sicher zu den jeweiligen Bestimmungsorten zu bringen. Der Busfahrer hat sich während der Reise der obersten Priorität, der Sicherheit im Verkehr, zu verschreiben. Der Busfahrer hat im Falle von Straßensperren, Umfahrungen, etc. der Reisebetreuung bestmöglich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Der Busfahrer hat im Umgang mit den Reiseteilnehmern bzw. der Gruppe und der Reisebetreuung stets darauf zu achten, ein harmonisches und kompetentes Gesamtbild zu gewährleisten und Pünktlichkeit zu wahren.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.10 Dokumente und Reiseunterlagen&lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Der Auftraggeber RPB hat dafür zu sorgen, dass das ausführende Busunternehmen die jeweils aktuellen und gültigen Reiseprogramme und Informationen zur ordentlichen Durchführung der Reiseroute erhält. Das Busunternehmen hat im Gegenzug dafür zu sorgen, dass der Busfahrer alle zur Sicherstellung für einen ordentlichen Ablauf notwendigen Unterlagen/Informationen hat.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.11 Einhaltung Reiseprogramm&lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Der Busfahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche im Reiseprogramm inkludierte Leistungen sowie der Streckenverlauf im Programm eingehalten werden. Anordnungen von Reiseleitung und Gästebetreuer sind im Rahmen Punkt 2.6. folge zu leisten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.12 Busbeschriftung/-schild&lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Busbeschriftung/-schild vor Abreise zur Verfügung gestellt, so ist der Auftragnehmer verpflichtet die Busbeschriftung/-schild während der gesamten Einsatzzeit am Einsatzfahrzeug sichtbar anzubringen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.13 Schadensregelung&lt;br&gt;&lt;/strong&gt;RPB hat das Recht sich für sämtliche durch den Auftragnehmer bzw. Busfahrer verursachte Schäden (einschließlich immaterieller Schäden) am Auftragnehmer schadlos zu halten. Berechtigte Kundenforderungen die aus der ungenügenden Leistungserbringung des Auftragsnehmers resultieren (z.B. Reklamation, entgangene Urlaubsfreude) werden als Schäden betrachtet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;span style="color: #0000ff;"&gt;Versichert durch RPB:&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;span style="color: #0000ff;"&gt;Ersatz von Mehrkosten des Reiseveranstalters bei unplanmäßiger Beendigung der Reise aufgrund eines unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstandes.&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;span style="color: #0000ff;"&gt;Kommt es im Zeitraum der Pauschalreise unverschuldet zu einer Vertragswidrigkeit, die auf einen unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist und die eine vorzeitige Beendigung der Pauschalreise notwendig macht oder die angetretene Rückreise für mehr als 48 Stunden unterbricht, dann übernimmt der Versicherer nachgewiesene Kosten des Versicherungsnehmers&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;&lt;span style="color: #0000ff;"&gt;für die außerplanmäßige Rückbeförderung der Reisenden&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;&lt;span style="color: #0000ff;"&gt;für eine notwendige Unterbringung von Reisenden gem. § 11 (7) Pauschalreisegesetz&lt;/span&gt;&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;p&gt;&lt;span style="color: #0000ff;"&gt;bis zu einem Höchstbetrag von € 100.000,- je Ereignis.&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;span style="color: #0000ff;"&gt;Die Versicherungssumme steht zweimal im Jahr zur Verfügung. Der Selbstbehalt beträgt € 75,- je Reiseteilnehmer.&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.14 Aufrechnung/Minderung der Preispauschale im Schadensfall&lt;/strong&gt;&lt;br&gt;Bei Nichterbringung der erwarteten und zugesicherten Leistungen wird auf die vereinbarte Preispauschale je nach Schadenhöhe aufgerechnet. Abzug). Bei anderen festzustellenden Mängel findet ein Abzug gem. „Frankfurter Tabelle zur Preisminderung“ unter Punkt „IV Transport“ in der letztgültigen Fassung Anwendung. Mängelansprüche bleiben innerhalb von 365 Tagen nach Abreise der Kunden aufrecht Aufrechnung/Minderung der Preispauschale im Schadensfall&lt;strong&gt;.&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.15 Konkurrenzklausel &amp;amp; Vertraulichkeit&lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Während der Reise und dem damit verbundenen Lenkeinsatz, ist es dem Busfahrer nicht gestattet, Werbung für Reisen vorzunehmen, die nicht vom Auftraggeber RPB stammen. Es ist strengstens untersagt, zum Zwecke der Verkaufsunterstützung von Produkten anderer Reiseveranstalter oder dem durchführenden Busunternehmen mit Reiseteilnehmern vor/während/nach der Reise Kontakt aufzunehmen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.16 Regelung Barauslagen&lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Sollten Barauslagen vor Ort zum Wohle der Gruppe und aufgrund von organisatorischen und zeitlichen Mängelleistungen, die  zu Lasten des Auftraggebers oder einem von diesem beauftragten Leistungsträger notwendig werden, sind einmalige Barauslagen bis zu einer maximalen Höhe von € 100,- im Ermessen des Auftragnehmers gedeckt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Jeglicher Barauslage muss eine Rechnung zu Grunde liegen. Beträge über € 100,- müssen vom Auftragnehmer vorab mit dem Auftraggeber abgesprochen und schriftlich bestätigt werden.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;3. Vertraulichkeit &amp;amp; Geheimhaltung&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Diese Vereinbarung ist vertraulich. Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung der getroffenen Vereinbarungen. Dem Auftragnehmer ist es nicht gestattet mit Dritten über einzelne Punkte dieser Vertragsvereinbarung zu sprechen.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;4. Vertragsstrafe&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Bei widerrechtlichem Handeln und/oder einer Verletzung angeführten Punkten bezüglich Vertraulichkeit und Konkurrenzklausel ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe im Ausmaß von 25% des gesamten Auftragswerts verpflichtet. Die Konventionalstrafe kann pro Verstoß gefordert werden. Weist der Auftraggeber nach, dass ein über die Vertragsstrafe hinausgehender Schaden eingetreten ist, kann auch dieser über die Konventionalstrafe hinausgehende Betrag gefordert werden&lt;strong&gt;.&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;5. Änderungen und Nebenabreden&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Eine Änderung der vereinbarten Leistungen kann jederzeit von beiden Parteien vorgenommen werden, diese bedarf der Schriftform und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;&lt;strong&gt;5.1 DSGVO&lt;br&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/strong&gt;Der Auftragnehmer handelt als „Verantwortlicher“ im Sinne der VERORDNUNG (EU) (Datenschutzgrundverordnung) und bestätigt die Einhaltung der damit verbundenen Pflichten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;5.2 Unwirksamkeit der Bestimmungen&lt;br&gt;&lt;/strong&gt;Sofern sich eine Bestimmung in diesem Vertrag insgesamt oder in Teilen als nichtig oder anfechtbar herausstellen sollte, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Der Vertrag ist vorkommendenfalls so auszulegen, als hätte diese unwirksame Bestimmung nicht bestanden. Eine solche nichtige oder anfechtbare Bestimmung muss durch eine Bestimmung ersetzt werden, die der ursprünglichen Absicht der Parteien zu dieser Bestimmung so nahe wie möglich kommt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;&lt;strong&gt;5.3 Anwendbares Recht&lt;br&gt;&lt;/strong&gt;&lt;/strong&gt;Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Redlham&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Vereinbarung wird bei Auftragsannahme von Auftragnehmer an den Auftraggeber bestätigt und unterzeichnet durch:&lt;/p&gt;
&lt;br&gt;&lt;br&gt;</description><link>https://www.rpb-touristik.com/agb-fuer-subunternehmer.htm</link><author>office@rpb-touristik.at (www.rpb-touristik.com)</author><pubDate>Mon, 18 May 2020 10:11:34 GMT</pubDate></item><item><title>Agenturvertrag für Vertriebe</title><description>&lt;p style="text-align: center;"&gt;&lt;strong&gt;RPB Touristik Agenturvertrag&lt;br&gt; gültig für Buchungen mit Abreise ab 2020&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: center;"&gt;abgeschlossen zwischen&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;RPB Touristik GMBH, A-4846 Redlham, Redlham 205 &lt;br&gt; &lt;/strong&gt;&lt;em&gt;&lt;em&gt;Firmenbuch: FN 401380 s 29 Fr 2049/13 v-2  Steuernummer: 53 205/6231 UID-ATU Nummer: ATU68105427 GISA- ZAHL 17325264&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;/em&gt;&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: left;"&gt;als „Reiseveranstalter“ bezeichnet,&lt;br&gt;&lt;br&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: left;"&gt;und ______________________________________________________________________________&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: left;"&gt;(Firmierung laut Handelsregister)&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: left;"&gt;_________________________________________________________________________________&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: left;"&gt;(weitere Firmierung, Straße/PLZ/Ort)&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: left;"&gt;Agenturnummer: ___________________________________________________________________&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: left;"&gt;vertreten durch:___________________________________________________________________&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: left;"&gt;IBAN: ___________________________________________ BIC: ____________________________&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: left;"&gt;Name des Kreditinstitutes: ____________________________________________________________&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: left;"&gt;als Reisebüro iSd Gewerbeordnung 1994 und des PRG für das Reisebürogewerbe, folgend als „Reisebüro“ bezeichnet, wie nachfolgend.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;1. VERTRAGSGEGENSTAND &amp;amp; AGENTURSTATUS&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;RPB Touristik betraut hiermit das Reisebüro, lt. Art 2 Z 3 Pauschalreise-RL, mit &lt;strong&gt;der Vermittlung&lt;/strong&gt;  von Reisen und Leistungen, die von RPB Touristik als Reiseveranstalter iSd § 2.7 Pauschalreisegesetz oder Reisevermittler iSd § 2.8 PRG angeboten werden.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;2. PFLICHTEN RPB Touristik&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.1&lt;/strong&gt; RPB Touristik handelt im Rahmen dieses Vertrages entweder als Reiseveranstalter, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt, welche von RPB Touristik angeboten und veranstaltet wird oder aber als Reisevermittler bei der Vermittlung einzelner Reiseleistungen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.2&lt;/strong&gt; RPB Touristik wird das Reisebüro bei der Tätigkeit nach Kräften unterstützen. RPB Touristik wird das Reisebüro mit Werbeunterlagen (einschließlich etwaiger Ausschreibungen, Online-Katalogen, Zugang zu Online-Katalogen, Werbemitteln, Buchungsunterlagen) versorgen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.3&lt;/strong&gt; RPB Touristik wird die eingehenden Buchungsanfragen ordnungsgemäß und zügig in der Reihenfolge des Eingangs bearbeiten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.4&lt;/strong&gt; RPB Touristik stellt gemäß der neuen Gesetzgebung iSd § 4.1 PRG sämtliche vorvertraglichen Informationen, sowie das Standardinformationsblatt zur Verfügung. Sämtliche Transaktionen wie z.B. Buchungen, Buchungsanfragen, Umbuchungen, Stornierungen erlangen mit entsprechender Bestätigung inkl. Bestätigungsnummer Gültigkeit.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.5&lt;/strong&gt; RPB Touristik wird die ihr durch das Reisebüro bekannt gewordenen Kundendaten nur nach den Richtlinien der neuen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) Kapitel 2, Art. 5 verwenden, soweit die Parteien nicht etwas abweichendes vereinbaren. Ergänzende Informationen unter der Verordnung (EU) 2016/679.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.6&lt;/strong&gt; RPB Touristik verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. GISA Gewerbe­informations­system Austria: &lt;a href="https://www.gisa.gv.at/abfrage"&gt;https://www.gisa.gv.at/abfrage&lt;/a&gt;  GISA- ZAHL 17325264&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;2.7&lt;/strong&gt; RPB Touristik wird ein sich durch die Direktinkassoabrechnungen für das Reisebüro ergebendes Guthaben unverzüglich gem. § 6 Abs. 6.1 des Agenturvertrages an diese zahlen. RPB Touristik kann alle Zurückbehaltungs-und Aufrechnungsrechte ausüben.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;3. PFLICHTEN DES REISEBÜROS&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.1 Im Rahmen der Allgemeinen Geschäftstätigkeit und Werbung erklärt das Reisebüro  über eine entsprechende gültige Gewerbe- und Ausübungsberechtigung/Konzession, eine aufrechte Haftpflichtversicherung, sowie im Sinne des PRG eine ausreichende und aufrechte Insolvenzversicherung zu verfügen.&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.1.1&lt;/strong&gt; Das Reisebüro verpflichtet sich, die Angebote mit der Sorgfalt eines ordentlichen Vertreters und Kaufmannes des Veranstalters und sachverständig im Sinne des § 1299 und § 1300 ABGB zu vermitteln. Dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des Reisebüros. Insbesondere wird das Reisebüro  die Pflicht gegenüber dem Kunden wahrnehmen, Leistungen klar definiert als Veranstalter- oder Vermittlerleistungen auszuweisen. Für die Information und Beratung werden die aktuell verfügbaren RPB Touristik Informationen genutzt und angewendet. Im Falle der Verletzung tritt § 5 Artikel 5.5 in Kraft und berechtigt zur sofortigen Auflösung des Agenturvertrags.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.1.2&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet Reisen und einzelne Reiseleistungen für RPB Touristik immer im Rahmen und unter sorgfältiger Beachtung der zum Zeitpunkt der Reise gültigen RPB Touristik AGB zu vermitteln.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.1.3&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet nur mit den von RPB Touristik aktuell zur Verfügung gestellten Preisen zu werben. Preisabschläge oder andere Aktionen, die sich auf den Preis des Produktes gegenüber dem Kunden auswirken, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch RPB Touristik&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.1.4&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet Kunden jederzeit und kostenlos alle Auskünfte, in Übereinstimmung mit den Ausübungsvorschriften sowie dem Pauschalreiserecht in Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften, über die Angebote von RPB Touristik zu erteilen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.1.5&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet ihre mit der Vermittlung von Reisen betrauten Angestellten in regelmäßigen Abständen über die sich aus der Datenschutz Grundverordnung ergebenden Pflichten aufzuklären und das Datengeheimnis einzuhalten. Gleiches gilt für Inhaber bzw. Geschäftsführer des Reisebüros oder für die mit der Auftragsdatenverarbeitung beschäftigten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.1.6&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet RPB Touristik unverzüglich über alle Änderungen hinsichtlich ihrer Gesellschafter, ihrer Rechtsform, ihrer Inhaberschaft, ihres Sitzes oder anderer vergleichbarer Umstände unterrichten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.1.7&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet alle Zahlungsarten für ihre Kunden anzubieten, die RPB Touristik anbietet oder akzeptiert.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.1.8&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet weder direkt noch indirekt Werbeanzeigen in Onlinemedien und Onlinesuchdiensten zu schalten oder schalten zu lassen, die Begriffe enthalten, die mit Marken, Werktiteln oder Unternehmenskennzeichen von RPB Touristik identisch oder verwechslungsfähig ähnlich sind. Ebenfalls verpflichtet sich das Reisebüro nicht Marken, Werktitel oder Unternehmenskennzeichen von RPB Touristik als AdWord oder Keyword für Werbung in Onlinediensten und Onlinesuchmaschinen oder in vergleichbarer Weise nutzen oder nutzen lassen. Die Agentur wird weder Domains noch Subdomains nutzen, die die Marken, Werktitel oder Unternehmenskennzeichen von RPB Touristik beinhalten oder mit diesen verwechslungsfähig ähnlich sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.1.9&lt;/strong&gt; Das Reisebüro unterlässt alles, was RPB Touristik oder dem Ansehen von RPB Touristik schaden könnte, insbesondere das Tätigen von Aussagen oder Verhaltensweisen, die RPB Touristik oder den Produkten schaden könnten. Das Reisebüro unterlässt Zusagen an Kunden, die weder bestätigt sind oder außerhalb des Leistungsumfangs liegen. Kundenwünsche müssen ausdrücklich als solche betitelt und unverzüglich an RPB Touristik weitergeleitet werden. Eine Zusage oder Bestätigung liegt darin nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.1.10&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet das Geschäfts- und Betriebsgeheimnis zu wahren und den Inhalt des Agenturvertrages geheim zu halten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.1.11&lt;/strong&gt; Verstoß gegen Urheberrecht&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Reisebüro verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Tätigkeit für RPB Touristik, sämtliche immaterielle Güterrechte (UrhG, Datenschutzgesetz, UWG, Designschutz etc.), die RPB Touristik zustehen, zu beachten, Verstöße dagegen zu melden und RPB Touristik bei der Durchsetzung dieser Rechte zu unterstützen. Das Reisebüro unterlasst sämtliche Maßnahmen, die einen Verstoß gegen die RPB Touristik zustehenden Rechte auslösen könnten und hält im Fall eines Verstoßes RPB Touristik vollkommen Schad- und klaglos.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.1.12&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet, RPB Touristik sämtliche für die Erfüllung des Vertrages (Reiseveranstaltung, vermittelte Leistung) notwendige und erforderliche Informationen, die in der Person des Reisenden liegen oder für die erfolgreiche Durchführung der Reise erforderlich sind, vollständig und umfassend unverzüglich mitzuteilen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.1.13&lt;/strong&gt; Für sämtliche durch den pflichtwidrigen Verstoß entstandene Schäden (einschließlich immaterieller Schäden) hält das Reisebüro RPB Touristik auf erste Aufforderung hin vollkommen Schad- und klaglos.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.2 IM RAHMEN DER BUCHUNG&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.2.1&lt;/strong&gt; Das Reisebüro verpflichtet sich über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa und für die Abwicklung von gesundheitspolizeilichen Formalitäten, mittels der vorvertraglichen Informationen iSd 2. Abschnitt § 4.1  PRG, welche von RPB Touristik zur Verfügung gestellt werden, an die Kunden verbindlich weiterzuleiten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.2.2&lt;/strong&gt; Das Reisebüro wird besondere Vorgaben des Kunden iSd § 6. Abs. (2) 1. PRG als solche bezeichnen und lediglich unverbindlich entgegen nehmen und diese unverzüglich an RPB Touristik weiterleiten und hierbei den Kunden informieren, ob die Kundenvorgaben Vertragsinhalt bzw. nicht Bestandteil des Vertragsinhalts geworden sind. Das Reisebüro wird besondere Vorgaben des Kunden weder bestätigen, noch in anderer Art und Weise den Eindruck erwecken, dass die Kundenvorgaben zum Vertragsinhalt werde. Soweit der Kunde besondere Vorgaben zur Vertragsbedingung macht, wird das Reisebüro RPB Touristik hierüber ebenfalls vorab informieren. Hierfür gelten die Rücktrittmöglichkeiten iSd § 9 Abs. 2 PRG.  Gleiches gilt für in der Person des Kunden oder der Mitreisenden liegende, für die Erbringung der Reiseleistung wesentliche Besonderheiten welche unter Umständen den Erfolg einer Reise verhindern könnten, z. B. eingeschränkte Mobilität (folgend der Regelung lt. AGB Punkt 10.1.). Im Zweifelsfall ist unbedingt mit dem Veranstalter Rücksprache zu halten. Sofern im Zuge dessen keine schriftliche Bestätigung des Veranstalters vorliegt, gilt Punkt 10.1. lt. AGB).&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.2.3&lt;/strong&gt; Das Reisebüro wird im Rahmen der Vermittlung der Reisen keine von der Information von RPB Touristik abweichende oder darüber hinaus gehenden Informationen bzw. Unterlagen die nicht von RPB Touristik ausdrücklich autorisiert wurden, an den Kunden erteilen oder weitergeben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.2.4&lt;/strong&gt; Das Reisebüro wird im Rahmen der Buchung oder der Abwicklung, mit Ausnahme der freigegebenen Informationen, keine verbindlichen Zusagen für RPB Touristik machen oder in anderer Art und Weise den Eindruck erwecken, das Reisebüro sei berechtigt, derartige Ausführungen mit verpflichtender Wirkung für RPB Touristik zu machen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.2.5&lt;/strong&gt; Das Reisebüro wird Buchungsanfragen für RPB Touristik unverzüglich, vollständig und richtig an RPB Touristik weiterleiten. Hierfür kann das Reisebüro eine Buchung direkt an RPB Touristik senden. Das Reisebüro wird in einer dem gewählten Buchungsweg entsprechenden Art und Weise die Anmeldungserklärung des Kunden festhalten und an RPB Touristik unverzüglich weiterleiten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.2.6&lt;/strong&gt; Das Reisebüro wird im Rahmen der Buchung sicherstellen, dass die Reiseanmeldung alle nötigen Informationen lt. §4 PRG vorvertragliche Informationen &amp;amp; §6 PRG vertraglichen Informationen enthält, jedenfalls folgende Angaben:&lt;/p&gt;
&lt;ol&gt;
&lt;li&gt;Dokumentation der Aufklärung und die Einholung einer Bestätigung über den Erhalt der Vorvertraglichen Informationspflicht sowie des Standardinformationsblattes durch den Reisenden mittels Unterschrift&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;gültige Agenturnummer&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Name des Sachbearbeiters (Agent) des Reisebüros&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;vollständiger Vor- und Nachname aller Reisenden&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Geburtsdaten aller Reisenden&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Nationalität aller Reisenden&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Alter etwaig mitreisender Kinder&lt;/li&gt;
&lt;/ol&gt;
&lt;p&gt;Das Reisebüro hat sicherzustellen, dass alle Teilnehmer (auch nicht anwesende Reisende) die angeführten Informationen erhalten bzw. zur Kenntnis gebracht werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.2.7&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet, noch vor Abschluss der Buchung sich in rechtsgültiger Form bestätigen zu lassen, dass der Kunde die unter § 3.2.6.a) notwendigen Informationen erhalten und die RPB Touristik Reise- &amp;amp; Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Bei Buchung von mehreren Personen hat das Reisebüro sicher zu stellen, dass alle Personen die Anmeldung ausführen, oder dass der Besteller durch eine gesonderte Erklärung bestätigt, dass er für die Vertragspflichten aller anderen Reiseteilnehmer wie für seine eigenen einsteht und auch in deren Namen die Reisebedingungen anerkennt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.2.8&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet dem Kunden mitzuteilen, dass der Reisevertrag erst dann zustande kommt, wenn die vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt wurden und RPB Touristik an das Reisebüro eine Bestätigung erteilt hat. Ein Vertrag ist noch nicht zustande gekommen, wenn zwar eine Buchungsnummer vergeben wurde und die vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt wurden, der Buchungsstatus jedoch „Auf Anfrage“ oder „Request“ ist. Optionen oder Anfragen werden nach 3 Werktagen automatisch zur Fixbuchung, siehe 3.2.10 Optionen  bzw. 3.2.11 Anfragen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.2.9&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, dass Optionen nach 3 Werktagen automatisch zu einer Fixbuchung werden. Sollte RPB Touristik nach Ablauf der 3 Werktage keinen Widerspruch erhalten kommt automatisch der Reisevertrag zustande. &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.2.10&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, &lt;strong&gt;&lt;span style="text-decoration: underline;"&gt;dass Anfragen&lt;/span&gt;&lt;/strong&gt;&lt;span style="text-decoration: underline;"&gt; &lt;strong&gt;nach Bestätigung&lt;/strong&gt;&lt;/span&gt; automatisch zu einer Fixbuchung werden und ein Reisevertrag zustande kommt. &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.2.11&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet, den Kunden bei Buchungsanfragen auf die in den RPB Touristik Reisebedingungen festgelegte Anzahlung von derzeit 20 % des Reisepreises hinzuweisen. Mit in Krafttreten der PRV gelten die dort angeführten Bedingungen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.2.12&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet, bei Buchungen, wie in Abs. 3.2.11 bezeichnet, den Kunden auf die Reisebedingungen von RPB Touristik und deren Gültigkeit hinzuweisen und diese dem Kunden auszuhändigen, hierbei nur die aktuellen, durch RPB Touristik überreichten Unterlagen bzw. online eingestellten Bedingungen zu verwenden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.2.13&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet, soweit das Reisebüro dem Kunden eine Buchungsbestätigung erteilt, diese ausschließlich inhaltlich mit der Buchungsbestätigung von RPB Touristik an das Reisebüro, abzufassen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.2.14&lt;/strong&gt; Soweit das Reisebüro Reisen mit Leistungsprodukten von RPB Touristik versieht oder zusammenfügt, um eigenverantwortlich als Veranstalter gegenüber Endkunden aufzutreten, hat das Reisebüro dies vor Rechnungsstellung RPB Touristik anzuzeigen. Im Falle der Verletzung tritt § 5 Artikel 5.5 in Kraft und berechtigt zur sofortigen Auflösung des Agenturvertrags. Darüber hinaus werden für sämtliche daraus allenfalls von Kunden wider RPB Touristik geltend gemachte und behauptete Ansprüche hält das Reisebüro RPB Touristik iSd § 18 PRG vollkommen schad- und klaglos bzw. behält sich RPB Touristik die Regressmöglichkeit im Sinne des § 18 PRG vor.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.2.15&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet, Buchungsvorgänge die mit Leistungsprodukten von RPB Touristik versehen sind, jedoch über eigene Buchungssysteme vorgenommen werden, unbedingt auf Richtigkeit zu prüfen. Für fehlerhafte Angaben oder Fehler aufgrund technischer Mängel im Buchungssystem die dem Reisebüro zuzuschreiben sind, haftet das Reisebüro iSd § 17 PRG und hält RPB Touristik schad- und klaglos.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.3 IM RAHMEN DER ABWICKLUNG&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.3.1&lt;/strong&gt; Das Reisebüro verpflichtet sich, Reisedokumente erst nach Zahlung und unter Beachtung der der Fristen gem. Reisebürosicherungsverordnung (RSV) des vollen Reisepreises an Kunden auszuhändigen bzw. darauf hinweisen, dass diese erst nach vollständiger Zahlung durch RPB Touristik ausgehändigt bzw. per E-Mail übersandt werden. Das Reisebüro ist verpflichtet den Kunden für Buchungen innerhalb von 20 Tagen vor Reiseantritt darüber zu informieren, dass der volle Reisepreis zu entrichten ist um Reiseunterlagen zu erhalten. Mit in Krafttreten der PRV gelten die dort angeführten Bedingungen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.3.2&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet, die Kunden über Zeitenänderungen und andere Abweichungen zwischen Buchung und Reiseantritt zu informieren, soweit das Reisebüro hiervon Kenntnis hat.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.3.3&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet, RPB Touristik über Stornierungen und Rücktrittserklärungen von Kunden unverzüglich in Schriftform zu informieren&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.3.4&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet, bei Änderungen iSd § 7 oder Mitteilungen der Kunden vor Antritt der Reise, welche die Reise betreffen, diese unverzüglich an RPB Touristik weiterzuleiten und sicher zu stellen, dass diese Empfangen und zur Kenntnis genommen wurden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.3.5&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist verpflichtet, bei Änderungen oder Mitteilungen der Kunden während der Reise und speziell iSd § 11 Abs. 2, welche die Reise betreffen und die sie während der Reise erhalten, unverzüglich telefonisch an RPB Touristik (Notrufnummer außerhalb der Geschäftszeiten: +43650924013) und schriftlich weiterzuleiten, sowie sicher zu stellen, dass diese Empfangen und zur Kenntnis genommen wurde.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;3.3.6&lt;/strong&gt; Das Reisebüro wird etwaige Reklamationen seitens Kunden unverzüglich und unter Einhaltung von Fristen iSd § 13 PRG direkt an RPB Touristik übermitteln und erklären, zur selbstständigen Bearbeitung einer Reklamation nicht berechtigt zu sein. Kann einer vorgegebenen Frist aufgrund von Säumnis, verschuldet durch das Reisebüro, nicht nachgekommen werden und entstehen daraus Ansprüche des Kunden gegenüber RPB Touristik,  so  haftet  das  Reisebüro  und  hält diesbezüglich RPB Touristik schad- und klaglos. Das Reisebüro ist verpflichtet im Sinne des Handelsvertreterverhältnisses lösungsorientiert und deeskalierend auf Kunden einzuwirken. Im Streitfall unterstützt das Reisebüro RPB Touristik mit größter Sorgfalt und Mühe, um eine für alle Seiten befriedigende Lösung herbeizuführen. Das Reisebüro darf Ansprüche des Kunden weder anerkennen, noch sonstige Erklärungen hierzu abgeben. Zahlungen wegen solcher behaupteter Reisemängel oder reiserechtlicher Ansprüche oder andere Ansprüche dürfen durch das Reisebüro an den Kunden weder ganz noch teilweise anerkannt, befriedigt oder anderweitig inhaltlich bearbeitet werden.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;4. ZAHLUNGEN&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;4.1&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist inkassobevollmächtigt. Die nach den Reise- und Zahlungsbedingungen fällige Gesamtzahlung abzüglich der Vermittlerprovision wird von RPB Touristik per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Gleiches gilt für Zahlungen die mit einer Stornierung der Reise oder Zahlungen die mit einer Umbuchungen begründet sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;4.2&lt;/strong&gt; Das Reisebüro ist für die Einhebung des vollständigen Reisepreises durch den Kunden verantwortlich. Auch für den Fall der Nichtzahlung oder nicht vollständigen Zahlung des Reisepreises durch den Kunden, wird das Reisebüro von RPB Touristik mit dem vollen zu zahlenden Betrag per SEPA-Lastschriftverfahren belastet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;4.3&lt;/strong&gt; Sollte ein Bankeinzug über das SEPA-Lastschriftverfahren nicht angenommen werden, kann Artikel 5.5 in Kraft treten und berechtigt zur sofortigen Auflösung des Agenturvertrags.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;4.4&lt;/strong&gt; Soweit das Reisebüro im Einzelfall selbst als Veranstalter auftritt, schuldet sie ungeachtet der Einbringlichkeit ihrer Forderung gegenüber ihren Kunden, RPB Touristik die vollständige Zahlung des Kaufpreises, etwaige anfallende Entschädigungen für eine Stornierung oder eine Umbuchung sowie daraus resultierende Mehrkosten wie z.B. Anwaltskosten.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;5. HAFTUNG&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;5.1&lt;/strong&gt; Das Reisebüro haftet für sämtliche materielle als auch immaterielle Schäden und Ansprüche die durch  Verletzungen der im Vertrag geregelten Pflichten des Reisebüros, insbesondere unter § 3  festgehalten, ausgelöst werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;5.2&lt;/strong&gt; Sollte aufgrund einer Vertragsverletzung oder wegen einer anderen Pflichtverletzung des Reisebüros RPB Touristik die Reise stornieren müssen, haftet das Reisebüro für den hieraus entstehenden Schaden. Eine Provision erhält das Reisebüro für die stornierte Reise nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;5.3&lt;/strong&gt; Das Reisebüro haftet aus dem Reisevermittlungsvertrag für sämtliche aufgrund der von dem Reisebüro verursachten, ausgelösten oder ihr zurechenbaren Verhaltensweisen, die Ansprüche von Kunden auslösen. Diese Haftung beinhaltet auch Buchungs- und Eingabefehler iSd § 17 PRG die auf technische Mängel im Buchungssystem zurückzuführen sind  bzw. als Fehler während des Buchungsvorgangs, aufgetreten sind. &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;5.4&lt;/strong&gt; Für den Fall der Online-Buchung trägt das Reisebüro das Risiko der falschen oder nicht zu ermittelnden Identität des Anmelders.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;5.5&lt;/strong&gt; Soweit eine Haftung von RPB Touristik gegenüber dem Kunden auf einer Vertragspflichtverletzung des Reisebüros, sei es gegenüber dem Kunden oder RPB Touristik, beruht, wird das Reisebüro RPB Touristik von allen Ansprüchen des Kunden oder anderer Dritter auf erste Aufforderung freistellen und auf erste Aufforderung vollkommen Schad- und klaglos halten. &lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;6. PROVISIONSREGELUNG&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;6.1&lt;/strong&gt; Das Reisebüro und allfällig angeschlossene Reisebüros haben für alle während der Laufzeit dieses Vertrages für RPB Touristik zustande gekommenen und durchgeführten Buchungen Anspruch auf Provision. Die jeweilige Provisionshöhe wird jährlich mittels einer Provisionsvereinbarung festgelegt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Reisebüros, die einer Reisebürokette oder -kooperation angehören, mit der RPB Touristik eine zentralseitige Vereinbarung hat, erhalten abweichende Sonderkonditionen bei RPB Touristik. Bitte geben Sie Ihre Ketten- bzw. Kooperationszugehörigkeit bei der Agenturbeantragung mit an.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Overriding-Vereinbarungen sind durch die jährliche Provisionsvereinbarung geregelt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtreisepreis der touristischen Leistungen, einschließlich Einzelzimmerzuschlag, Ausflugspakete, Saisonzuschläge, Flugzuschläge, Bearbeitungs-,  Storno- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsleistungen. Nicht verprovisioniert werden, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Airporttaxen &amp;amp; Sicherheitsgebühren, Parkplatz- &amp;amp; Transportwertkarten, Veranstaltungstickets aller Art, Visagebühren,  Mahngebühren,  Abgaben aller Art (z.B. Kurtaxe) und die vom Reisegast im Zielgebiet bezahlte Leistungen (insbesondere Ausflüge, Verlängerungswoche usw.). Die Luftverkehrsabgabe wird, soweit sie nicht gesondert ausgewiesen ist, für die Berechnung der Provision nicht aus dem Endpreis herausgerechnet. Auch alle Abgaben, Steuern oder ähnliches, die durch den Gast direkt vor Ort gezahlt werden müssen, oder bei denen RPB Touristik nicht Zahlungsempfänger ist, werden bei der Berechnung der Provision nicht berücksichtigt, auch wenn diese in der Rechnung an den Kunden zur Bezifferung des Gesamtpreises ausgewiesen oder erwähnt sind. Die Provisiongutschrift wird automatisch auf der Buchungsbestätigung/Rechnung vom Brutto-Verkaufspreis abzüglich Umsatzsteuer, (wenn anwendbar) abgezogen und ausgewiesen. Doppelvergütungen (Provision und Ermäßigungen, wie z.B. Agent-Rabatt) sind nicht möglich.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;6.2&lt;/strong&gt; Bei Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag, sofern der Rücktritt nicht vom Reisebüro verursacht, ausgelöst oder verschuldet wird, erhält das Reisebüro keine Provision an den vom Kunden tatsächlich gezahlten Stornokosten wegen des Rücktritts von der Reise.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;6.3&lt;/strong&gt; Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn die gebuchte Reise aufgrund außerhalb des Einflussbereichs von RPB Touristik liegender außergewöhnlicher Umstände (z. B. Krieg, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, besondere Witterungsverhältnisse, Katastrophen usw.) bzw. wegen Nichterreichung einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;6.4&lt;/strong&gt; Mit der Provisionszahlung durch RPB Touristik sind sämtliche Ansprüche des Reisebüros gegenüber RPB Touristik abgegolten und bestehen darüber hinaus keine weiteren Ansprüche. Alle ihr aus dem Vertrag und ihrer Tätigkeit entstehenden Kosten trägt das Reisebüro selbst.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;6.5&lt;/strong&gt; Agent-Ermäßigungen&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auf sämtliche Produkte von RPB Touristik  werden dem Agent keine Ermäßigung gewährt. Doppelvergütungen (Provision und Ermäßigungen, wie z.B. Agent-Rabatt) sind nicht möglich. Grundlage zur Inanspruchnahme der Agent-Ermäßigung sind ein bestehendes Dienstverhältnis sowie ein bestehender Agentur-Vertrag.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;7. INKRAFTTRETEN, DAUER, KÜNDIGUNG&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;7.1&lt;/strong&gt; Dieser Vertrag tritt mit beidseitiger Unterzeichnung per 01.07.18 in Kraft und wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sollte die Kündigung nicht von einer Seite rechtzeitig schriftlich angezeigt werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;7.2&lt;/strong&gt; Aus wichtigem Grund kann dieser Vertrag fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt neben den im Vertrag vereinbarten Auflösungsgründen insbesondere vor:&lt;/p&gt;
&lt;ol&gt;
&lt;li&gt;bei Verlust der Gewerbeberechtigung,&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;bei Vertragsverletzung,&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen,&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;bei Schädigung der Belange oder des Ansehens von RPB Touristik durch das Reisebüro,&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;bei Betriebseinstellung, Antrag auf Eröffnung des Vergleiches oder Insolvenz oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherungen (Offenbarungseid) durch die Inhaber des Reisebüros,&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;wenn durch eine Änderung in der Geschäftsführung, der Inhaberschaft oder der Gesellschafterverhältnisse bei einer der Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses der anderen Vertragspartei objektiv nicht zuzumuten ist,&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;wenn Voraussetzungen lt. §3.1 nicht erfüllt werden,&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;wenn der Vertrag durch eine neue Gesetzesregelung oder eine Gesetzesnovelle angepasst werden muss.&lt;/li&gt;
&lt;/ol&gt;
&lt;p&gt;In jedem der vorstehend aufgeführten Fälle haben die Vertragspartner die Verpflichtung zur sofortigen Mitteilung.&lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;8. RECHTE UND PFLICHTEN NACH VERTRAGSENDE&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Auch nach Vertragsbeendigung bleiben alle Verpflichtungen aus dem Vertrag so lange bestehen, bis alle schwebenden Geschäfte abgewickelt sind, die Endabrechnung vorgenommen ist und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind. Über den Inhalt des Vertrages verpflichtet sich das Reisebüro  nach Beendigung des Vertrages zur Verschwiegenheit.  &lt;/p&gt;
&lt;h3&gt;9. GÜLTIGKEIT, NEBENABREDEN&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;9.1&lt;/strong&gt; Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;9.2&lt;/strong&gt; Soweit in diesem Vertrag nichts Gegenteiliges aufgeführt ist, gelten ergänzend zu diesem Vertrag die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Pauschalreisegesetz (PRG), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der  RPB Touristik GmbH (Katalog, Homepage, Angebotsflyer usw.).&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;9.3&lt;/strong&gt; Sollten eine oder mehrere der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so werden davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrag als Ganzes nicht berührt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;9.4&lt;/strong&gt; Dieser Vertrag unterliegt dem österreichischen Recht mit Ausschluss des UN-Kaufrechts.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;9.5&lt;/strong&gt; Erfüllungsort Wels, Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wels.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;9.6&lt;/strong&gt; Die Vertragspartner vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle aus dem Geschäftsverkehr ergebenden Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Alle Daten der Kunden werden nach den Bestimmungen und iSd EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt. &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;RPB Touristik&lt;/strong&gt; &lt;strong&gt;GMBH&lt;/strong&gt; &lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Reinhold Oberegger                                                                                                         Vertragspartner, Ort und Datum&lt;/p&gt;
&lt;p&gt; &lt;/p&gt;</description><link>https://www.rpb-touristik.com/agenturvertrag-fuer-vertriebe.htm</link><author>office@rpb-touristik.at (www.rpb-touristik.com)</author><pubDate>Mon, 18 May 2020 09:56:29 GMT</pubDate></item><item><title>Top Angebote</title><description>###ProdukteMonate###?CategoryID=11</description><link>https://www.rpb-touristik.com/top-angebote.htm</link><author>office@rpb-touristik.at (www.rpb-touristik.com)</author><pubDate>Mon, 10 Feb 2020 06:22:44 GMT</pubDate></item></channel></rss>